FAQ
WOHNFLÄCHENBERECHNUNG
Wenn Sie planen, ein Gebäude zu errichten oder umzubauen, ist es wichtig, die genaue Wohnfläche zu kennen. Eine präzise Wohnflächenberechnung ist notwendig, um sicherzustellen, dass das Gebäude den geltenden Vorschriften und Normen entspricht und dass die Räumlichkeiten den Anforderungen der zukünftigen Bewohner entsprechen.
Die Wohnflächenberechnung von WEGENER ARCHITEKTEN ist eine professionelle Lösung, die Ihnen eine genaue und zuverlässige Berechnung der Wohnfläche liefert. Unsere Architekten verfügen über langjährige Erfahrung und sind mit allen geltenden Vorschriften und Normen vertraut. Sie arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass die Wohnflächenberechnung Ihren Anforderungen entspricht.
Unsere Wohnflächenberechnung umfasst die Berechnung der Nutzflächen, der Wohnflächen, der Flächen für Gemeinschaftseinrichtungen und der Flächen für technische Anlagen. Durch die Verwendung modernster Technologie und Tools sind wir in der Lage, die Berechnung schnell und präzise durchzuführen.
Wählen Sie WEGENER ARCHITEKTEN für Ihre Wohnflächenberechnung, um sicherzustellen, dass Ihr Gebäude den geltenden Vorschriften und Normen entspricht und den Anforderungen der zukünftigen Bewohner entspricht. Unsere professionellen Architekten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Planung Ihres Projekts zu helfen.
ENTWURFSPLANUNG
Entwurfsplanung ist die Phase in einem Planungsprozess, in dem ein Entwurf erarbeitet wird. Der Begriff wird in Deutschland vor allem im Bauwesen verwendet und ist als dritte Phase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert.
Die Entwurfsplanung wird von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern durchgeführt. Ziel ist ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt.
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
(zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50
bis 1:20
b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
c) Objektbeschreibung
d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
f) Fortschreiben des Terminplans
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Quelle: www.hoai.de
GENEHMIGUNGSPLANUNG/ BAUANTRAG
Ein Bauantrag ist ein wichtiger Schritt bei der Errichtung eines Gebäudes oder einer Renovierung. Er dient dazu, die Genehmigung des Bauvorhabens durch die zuständigen Behörden einzuholen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Bauantrag ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Projekt genehmigt wird und dass es den geltenden Vorschriften und Normen entspricht.
WEGENER ARCHITEKTEN bietet professionelle Unterstützung bei der Erstellung Ihres Bauantrags. Unsere Architekten verfügen über langjährige Erfahrung und sind mit allen geltenden Vorschriften und Normen vertraut. Sie arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass der Bauantrag Ihren Anforderungen entspricht und alle erforderlichen Unterlagen enthält.
Unser Bauantrags-Service umfasst die Erstellung von Plänen, Berechnungen, und Berechnungen der Wohnfläche sowie die Koordinierung von Unterlagen wie Statikberechnungen und Energieausweisen. Wir sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt sind, um die Genehmigung des Bauvorhabens zu erleichtern.
Wählen Sie WEGENER ARCHITEKTEN für Ihren Bauantrag, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt genehmigt wird und dass es den geltenden Vorschriften und Normen entspricht. Unsere professionellen Architekten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Planung Ihres Projekts zu helfen. Wir garantieren Ihnen eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Bauantrags, damit Sie Ihr Bauvorhaben so schnell wie möglich umsetzen können.
Die Genehmigungsplanung, auch Eingabeplanung oder Einreichplanung genannt, ist ein Teil einer Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken. Sie ist die vierte Phase der Leistungsphasen nach HOAI und umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung.
Ein derartiger Bauantrag - für ein Bauvorhaben - besteht (in Deutschland) meist aus folgenden Teilen:
-
Eingabeplan mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten im Maßstab 1:100
-
Bauantragsformular
-
Baubeschreibung
-
statistischer Erhebungsbogen
-
Wärmeschutznachweis
-
Standsicherheitsnachweis (Statische Berechnung, Statik)
-
amtlicher Lageplan zum Bauantrag, meist im Maßstab 1:200 (kleinere Maßstäbe nur bei großen Grundstücken)
-
ggf. weiteren notwendige Nachweise und Angaben, die zur Erteilung der Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde gefordert werden.
Genehmigungsplanungen dürfen in Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern nur von Bauvorlageberechtigten angefertigt werden. Diese sind in der jeweiligen Bauordnung definiert und üblicherweise Architekten oder Bauingenieure; in einzelnen Ländern sind weitere bautechnisch qualifizierte Fachkräfte vorlageberechtigt. Die Genehmigungsplanung dient als Grundlage für die Ausführungsplanung.
Grundlage für die Genehmigungsplanung ist ein vorhandener Entwurf. In der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gilt die Genehmigungsplanung als Leistungsphase 4.
Der Leistungsumfang der Eingabeplanung nach der verbindlichen HOAI umfasst nicht die zusätzlich notwendigen Nachweise wie Standsicherheits-, Brandschutz- und Wärmeschutznachweis. Diese sind separate Leistungen, zumeist werden sie auch von unterschiedlichen Planern erbracht.
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
(zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50
bis 1:20
b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
c) Objektbeschreibung
d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
f) Fortschreiben des Terminplans
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
siehe auch: www.hoai.de
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird die vorangegangene Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung soweit durchgearbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann. Während des Planungsprozesses findet meist ein intensiver Austausch mit Fachleuten wie Ingenieuren, Produktherstellern und eventuell auch ausführenden Unternehmen statt, um Detailfragen zu klären. Schwerpunkt der Ausführungsplanung ist die Erstellung von Ausführungsplänen in meist größerem Maßstab (Grundrisse und Schnitte im M 1:50, Details von M 1:20 bis M 1:1).
Ziel der Ausführungsplanung ist ein Plansatz, der zum Bau freigegeben wird. In der Regel erhält jeder einzelne Plan eine individuelle Plannummer.
Die Ausführungsplanung ist Voraussetzung für die Mengenermittlung (bausprachlich: Massenermittlung) und dient damit zur Vorbereitung der Vergabe. Bei der Abrechnung der Bauleistung werden die Ausführungspläne als Abrechnungspläne (Aufmaßpläne) zum Aufmaß und der damit verbundenen Mengenermittlung verwendet.
Die Ausführungspläne enthalten alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise. Bestandteil der Ausführungsplanung können auch schriftliche Anweisungen in Tabellenform sein. Beispiel hierfür sind Türlisten, um alle erforderlichen Türen zu beschreiben. Eine Stückliste wird nicht erstellt.
Bei Gewerken, die in stationären Betrieben eine Vorfertigung durchführen, folgt in der Regel nach der Ausführungsplanung eine Werkstattplanung oder Montageplanung. Ein typisches Beispiel hierfür stellt der Stahlbau dar.
In der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gilt die Ausführungsplanung als Leistungsphase 5. Bei der traditionellen Bauorganisation wird die Ausführungsplanung durch den Architekten (Ausführungsplan und Ausbaupläne), Bauingenieure (Tragwerksplanung, Schalplan, Bewehrungsplan) und Fachingenieure (z.B. Elektroplanung oder HLS-Planung, d.h. Planung für Heizung, Lüftung und Sanitär) erstellt. Beim Schlüsselfertigbau wird meistens der Totalunternehmer oder Totalübernehmer (auch oft als Generalunternehmer bezeichnet) mit der Ausführungsplanung beauftragt, der diese dann teilweise selbst erstellt oder wiederum durch Fachingenieure erstellen lässt.
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20
bis 1:1
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
d) Fortschreiben des Terminplans
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
siehe auch: www.hoai.de
VISUALISIERUNG
In der Architektur und Innenarchitektur bezeichnet der Begriff Visualisierung die bildliche Darstellung eines geplanten Bauwerks oder einer städtebaulichen Situation. Die Visualisierung tritt anstelle von Technische Zeichnungen, die für Laien oft schwer lesbar sind.
BIM - Building Information Modeling
Der Begriff Building Information Modeling (kurz: BIM; deutsch: Gebäudedatenmodellierung) beschreibt eine Methode der optimierten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden mit Hilfe von Software. Dabei werden alle relevanten Gebäudedaten digital modelliert, kombiniert und erfasst. Das Gebäude ist als virtuelles Gebäudemodell auch geometrisch visualisiert (Computermodell). Building Information Modeling findet Anwendung sowohl im Bauwesen zur Bauplanung und Bauausführung (Architektur, Ingenieurwesen, Haustechnik) als auch im Facilitymanagement.
Wir arbeiten mit den CAD-Programmen Nemetschek Allplan und Trimble Sketchup.